NEU: Das verbindliche Schulungskonzept für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Das „Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt" (KGSsG) schreibt einen verbindlichen und einheitlichen Standard in der qualifizierten Ausbildung von beruflich- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in allen Bereich kirchlichen Lebens fest. Das neue dreistufige Schulungskonzept für den Bereich der Jugendarbeit soll diesen Anforderungen Rechnung tragen. Das Konzept findet in der Schulungsarbeit der Kirchengemeinden und Kirchenkreise zum Themenfeld sexualisierte Gewalt und sexuelle Bildung im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verbindlich Anwendung.

 

Das Schulungskonzept kann hier runtergeladen werden!

Daher finden mehrmals jährlich Kindesschutz-Schulungen statt.

Sie werden von unserer Fachstelle Prävention im Ev. Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein durchgeführt.

Selbstverpflichtungserklärung zur Prävention sexualisierter Gewalt - überarbeitet!

Die Selbstverpflichtungserklärung als ein Baustein zur Prävention sexualisierter Gewalt für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche von Westfalen liegt in einer sprachlich überarbeiteten und an die Anforderungen des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) angepassten Version zum Download und für den Einsatz vor Ort vor!
 
Sie kann hier runtergeladen werden!
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