JBEG | Jugendbeteiligungserprobungsgesetz
An vielen Orten in unserer Landeskirche werden Kinder und Jugendliche beteiligt und übernehmen Verantwortung für Jugendgruppen, Freizeiten, in Angeboten für Konfirmandinnen und Konfirmanden, bei Gottesdiensten und vielen weiteren Aktionen. Dabei wird klar: Junge Menschen sind die Expert:innen für ihre Lebenswelten.
Das JBEG (Jugendbeteiligungserprobunggesetz) ist der Rahmen, damit junge Menschen in allen Belangen, die ihre Lebenswelt in der Kirche betreffen, an den Entscheidungen mitwirken können - auch in Presbyterien.
Schnell auf den Punkt gebracht:
Jede der rund 450 Gemeinden in Westfalen, jeder Kreissynodalvorstand und auch die Kirchenleitung beruft ein zusätzliches stimmberechtigtes Mitglied im Alter zwischen 18 und 27 Jahren in ihr Gremien, um junge Perspektiven in Kirche stärker zu berücksichtigen.
Erprobungsgesetz zur Beteiligung junger Menschen in kirchlichen Leitungsorganen
(Jugendbeteiligungserprobungsgesetz – JBEG)