Kinder- und Jugend Stiftung

Eine finanzielle Unterstützung für besondere Projekte der Kinder- und Jugendarbeit in den Kirchengemeinden bietet die Kinder- und Jugendstiftung des Ev. Kirchenkreises Siegen-Wittgenstein.

Ihr Stiftungszweck ist

  • die Förderung der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit,
  • die Förderung der Erziehung sowie kirchlich-kultureller Angebote.
  • die Unterhaltung von kirchlichen Gebäuden, die der Kinder- und Jugendarbeit dienen, kann aus Stiftungserträgen unterstützt werden.

Diese Mittel stammen aus Kapitalerträgen der Stiftung und sind ausschließlich für Zwecke der Kinder- und Jugendangebote im Ev. Kirchenkreis Siegen-Wittgenstein bestimmt.

Wenn eine Kirchengemeinde beispielsweise ein Theaterstück, ein Kindermusical oder eine Kinderbibelwoche plant, kann es sich lohnen, eine finanzielle Förderung aus Stiftungsmitteln nachzufragen. Derartige Anträge müssen im Zuge der Projektplanung gestellt werden. Eine nachträgliche Bezuschussung ist nicht möglich. Über die Vergabe der Stiftungsmittel entscheidet der Stiftungsrat.

 

Anträge auf Bezuschussung sind bis zum 15. März des Jahres im Referat für Jugend und Gemeindepädagogik, Burgstraße 21, 57072 Siegen einzureichen (susanne.lanatowitz@kirchenkreis-siwi.de)

Zur Vereinfachung des Antrags- und Abrechnungsverfahrens gibt es ein einheitliches Formular! Wir bitten darum, nun ausschließlich diese Vorlage zu nutzen.

Zur Abrechnung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Übersicht aller Einnahmen und Ausgaben in Form einer Excel-Aufstellung oder eines Sachbuchauszuges!

Das Merkblatt zur Beantragung von Stiftungsgeldern gibt es hier!

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an den Leiter des Referates für Jugend und Gemeindepädagogik - Volker Peterek - Tel. 0271 5004-292 oder die Geschäftsführerin von EKiKS (Kindertageseinrichtungen)- Alexandra Thienel - Tel. 0271 5004-236.

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