Kirchliche Unterlagen sind entsprechend der im geltenden Aufbewahrungs- und Kassationsplan oder in den in einzelnen gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Fristen aufzubewahren und sollen in regelmäßigen zeitlichen Abständen nach dem geltenden Aufbewahrungs- und Kassationsplan kassiert (vernichtet) werden.
Verordnung über Aufbewahrung und Kassation
von kirchlichen Unterlagen
(Aufbewahrungs- und Kassationsordnung – AKO)
vom 20. Februar 2003