Ordnung für den Dienst der Jugendpresbyter
Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung vom 13. Januar 1966 nachstehende Ordnung für den Dienst der Jugendpresbyter genehmigt.
Amt und Dienst der Jugendpresbyter bestimmen sich nach den Beschlüssen der Landessynode vom 13. Januar 1963 und vollziehen sich im Rahmen der durch die Kirchenordnung festgelegten Zuständigkeit des Presbyteriums.
Hier der vollständige Beschluss!