Wir haben hier die wichtigsten Unterlagen für euch:  

 

Selbstverpflichtungserklärung der Ev. Jugend von Westfalen
Die Selbstverpflichtungserklärung der Ev. Jugend von Westfalen zum Kindesschutz (herausgegeben von der Jugendkammer) steht hier zum Download für euch bereit.

 

Erweitertes Führungszeugnis
Hier findet ihr ein Musteranschreiben zur Vorlage bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses samt Hinweis auf die Gebührenbefreiung bei ehrenamtlich Mitarbeitenden.

Desweiteren findet ihr eine Hilfe zur Dokumentation der Einsichtnahme.

 

Fristen

  1. Alle 5 Jahre muss ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden.
  2. Ruht das Ehrenamt länger als 6 Monate, muss ebenfalls ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden.
  3. Bei einem Wechsel vom Ehrenamt ins Hauptamt (z. B. Studierendenjob oder Anstellung), oder übernimmt jemand eine Honorartätigkeit, wird i. d. R. in Absprache mit dem Träger ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt.

Bitte beachtet, dass diese in Absprache mit Eurer Kirchengemeinde beantragt und dokumentiert werden!

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