Du möchtest ehrenamtlich auf einer Freizeit oder bei einem Projekt mitarbeiten?
Dann informier Dich unter www.siwi-sonderurlaub.de
Rückfragen beantworten wir gerne im Referat oder im zuständigen Jugendring.
Sonderurlaub kann für Maßnahmen mitt Übernachtung und auch für Tagesveranstaltungen genommen werden. Die max. 8 Tage Sonderurlaub pro Jahr können sich auf max. 3 verschiedene Veranstaltungen verteilen, also auch auf max. 3 verschiedene Tagesveranstaltungen. Ferienspiel mit einer festen Gruppe über mehrere Tage wäre als eine Veranstaltung zu werten, der Tagesausflug in einen Freizeitpark ebenso.
Auszug aus dem Gesetz:
§ 1
(1) Den ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätigen Personen über 16 Jahre ist auf Antrag Sonderurlaub zu gewähren:
1. für die leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen,
Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen sowie
internationalen Begegnungen ausgeübt wird,
§ 4
Sonderurlaub nach diesem Gesetz ist bis zu acht Arbeitstagen im Kalenderjahr zu gewähren. Der Sonderurlaub kann auf höchstens drei Veranstaltungen oder Maßnahmen im Kalenderjahr aufgeteilt werden; er ist nicht auf das nächste Jahr übertragbar.
Rückfragen beantworten wir gerne im Referat oder im zuständigen Jugendring.